Welche Rechtsform ist die richtige wenn ich mich selbständig machen möchte?

Bei den verschiedenen angebotenen Existenzgründungsseminaren und im Internet nachzulesen werden bzgl. einer etwaigen GmbH Gründung oftmals die Nachteile in den Vordergrund gestellt.

Diese da wären: Erhöhte Gründungskosten und die strengeren Anforderungen an die Buchhaltung. Wobei wir damit auch schon beim Thema „Finanzen“ wären. Denn es gibt aus Sicht Finanzen auch nicht zu unterschätzende Vorteile für eine GmbH Gründung.

Eine GmbH wird im Mittel zu 30% fix besteuert egal wie hoch Ihr Gewinn ausfällt. Diese 30% setzen sich aus der 15%igen fixen Körperschaftssteuer und der variablen Gewerbesteuer (abhängig vom Hebesatz der Gemeinde) zusammen. Im Mittel werden in Summe somit 30% erreicht. Wenn Sie sich nun als Geschäftsführer bei Ihrer GmbH einstellen lassen zahlen Sie abhängig von Ihrem GF-Gehalt Ihre persönliche Lohnsteuer (Einkommenssteuer). Im Idealfall sollte Ihr Unternehmen unter Einbeziehung Ihres Geschäftsführergehaltes Gewinn erzielen. Bitte bedenken Sie das Sie als Freiberufler bspw. Ihr Gehalt nicht als Betriebsausgabe ansetzen. Wenn Sie nun in Ihrer GmbH Gewinn erwirtschaften entscheiden Sie selber wann dieser Ihrer persönlichen Steuer (Sie als Person) unterworfen wird. Bei einem bspw. hervorragenden starken Geschäftsjahr könnten Sie den erwirtschafteten Gewinn in Ihrem Unternehmen belassen und im Eigenkapital einstellen. Dies stärkt zudem Ihre Bilanz und Sie sind als Unternehmer bei den Banken bspw. besser angesehen. Nur dann wenn Sie Gewinnanteile aus Ihrem Unternehmen entnehmen werden diese Anteile Ihrer persönlichen Steuer unterworfen. Als Freiberufler bspw. versteuern Sie immer Ihren gesamten Gewinn und unterwerfen die gesamte Summe Ihrer Einkommenssteuer. Somit kann es durchaus vorkommen, dass Ihre persönliche Steuerlast weit über 30% ansteigt.

Fazit: Mit diesem Instrument versetzen Sie sich selber in die Lage aktiv zu bestimmen wie hoch Ihre Steuerlast ist. Sie managen Ihre Steuerlast selbst. Bspw. besteht sogar die Möglichkeit in einem Verlustjahr Gewinnanteile aus Ihren in den Vorjahren gebildeten Gewinnrücklagen auszuschütten. In diesem Verlustjahr zahlt Ihre Kapitalgesellschaft keine Körperschafts- und Gewerbesteuer. Sie als Anteilseigner entscheiden selber wann Sie Ihre erwirtschafteten Gewinne aus den Vorjahren ausschütten.

Nicht anders machen es aktuell die großen Öl- und Gaskonzerne weltweit. Aufgrund des niedrigen Ölpreises und dem damit einhergehenden starken Gewinnrückgang bzw. einem möglichen Verlustjahr schütten die Aktiengesellschaften (wie eine GmbH eine Kapitalgesellschaft) Ihren Aktionären (die Anteilseigner der Kapitalgesellschaft) stabile Dividenden (Gewinnanteile) bzw. sogar steigende Dividenden aus. Die Öl- und Gaskonzerne haben vorgesorgt und im Eigenkapital entsprechende Gewinnrücklagen gebildet. So tun Sie es dann auch. Sicherlich kommt diese Variante nicht zwingend in Betracht wenn Sie Ihren zu 100% erwirtschafteten Gewinn kpl. benötigen um Ihre privaten Lebenshaltungskosten zu decken. Wobei wir nun zu einem zweiten wichtigen Vorteil einer GmbH kommen. Die GmbH ermöglicht es Ihnen Ihre eigene Altersvorsorge als Betriebsausgabe anzusetzen. Sie schließen mit Ihrer GmbH eine entsprechende Pensionsvereinbarung. Die Gelder die in die Pensionszusage fließen sind Betriebsausgaben und mindern entsprechend Ihren Gewinn.

Wenn Sie zudem heute eine Einnahmen- Überschussrechnung erstellen ist es Ihnen untersagt bilanzielle Forderungen und Verbindlichkeiten zu bilden. Kommt es zu einem Forderungsausfall können Sie als Unternehmer bei einer Einnahmen- Überschussrechnung Ihren Forderungsausfall betrieblich nicht ansetzen. Bei einer GmbH haben Sie diese Möglichkeit – Vorteil Nr. 3.

Wenn Sie sich wie Ich mit dem Thema Finanzen selber als Unternehmer auseinandersetzen werden Ihnen diese Vorteile klarer wenn Sie Ihren endgültigen Steuerbescheid in der Hand halten. Entscheiden Sie selber, abhängig von Ihrer eigenen Lebenssituation, welche Rechtsform für Sie die Richtige ist.