Immer mehr Unternehmen nutzen die Möglichkeiten der internationalen Zusammenarbeit. Mit der Beteiligung am internationalen Geschäftsverkehr steigen auch die Anforderungen an Ihren Finanzbereich. Ihre ausländischen Geschäftspartner (Investoren, Kreditgeber, Lieferanten, Kunden und Arbeitnehmer) erwarten von Ihnen ein aussagefähiges und international vergleichbares Zahlenwerk. Auch wenn Sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind nach internationalen Richtlinien zu bilanzieren, sollten Sie als Unternehmer über folgendes Grundwissen verfügen:

Nationale (lokale) und internationale (globale) Rechnungslegungsvorschriften weichen in einigen Punkten entscheidend voneinander ab.

Nationale und internationale Rechnungslegungsvorschriften verfolgen unterschiedliche Interessen.

Die Erstellung Ihrer Bilanz und Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung orientiert sich nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften anhand des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des Steuerechtes. Der in Ihrer Steuerbilanz ausgewiesene Jahresüberschuss (Gewinn) dient als Bemessungsgrundlage Ihrer Steuerlast. Nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften bilanzieren Sie „vorsichtig“. In Konsequenz bedeutet dies, dass Sie sich als Unternehmer „ärmer“ darstellen als Sie eigentlich sind. Beispielsweise nutzt die Bundesregierung gewisse Mechanismen um die Konjunktur im eigenen Land anzukurbeln. Hierzu bietet diese bspw. den Unternehmen erhöhte Abschreibungssätze (degressive Abschreibung) oder Sonderabschreibungen an. Da diese erhöhten Abschreibungssätze zunächst die Steuerlast des Unternehmens senken, steigt die Investitionsbereitschaft bei den verschiedenen Unternehmen.

Die internationale Rechnungslegung verfolgt ganz andere Ziele und Interessen.  Bspw. wollen Ihre ausländischen Kapitalgeber (z.B.: Ihre Aktionäre) Ihr Unternehmen mit einem Ihrer Konkurrenzunternehmen am Markt (Unternehmen aus den Niederlanden, ebenfalls börsennotiert) vergleichen. Um die Vergleichbarkeit herstellen zu können, ist eine Bilanzierung nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) erforderlich. Im Vordergrund der internationalen Rechnungslegung steht die „Ermittlung des wahren Wertes (Fair Value)“ Ihres Unternehmens, sowie die periodengerechte Erfassung von Aufwendungen und Erträgen.

Sie haben natürlich Recht, dass diese Thematik insbesondere bei kapitalmarktorientierten Unternehmen eine große Rolle spielt. Nicht selten kommt es aber vor, dass sich auch ausländische Investoren für Ihr Familienunternehmen interessieren könnten. Und dann sollten Sie die Grundsätze der internationalen Rechnungslegung zumindest kennen. Aller Voraussicht nach erzielen Sie einen höheren Verkaufspreis als Ihr in der Steuerbilanz ausgewiesener Buchwert (Buchwert = Ihr Vermögen auf der Aktiva abzgl. Ihrer Schulden, somit Ihr Eigenkapital).