Die Bundesregierung hat als Bemessungsgrundlage zur Auszahlung von liquiden Mitteln für verschiedenste Unternehmen die Kennziffer „Umsatz“ herangezogen. Ist das sinnvoll? Ich muss mir ehrlich zugestehen, dass ich dies für einen Witz gehalten hatte. Es war offenbar keiner.  Warum äußere ich es so? Die pauschale Betrachtung nur der Kennziffer Umsatz führt zu keinem Ergebnis inwieweit der Unternehmer selber seine Lebenshaltungskosten bspw. decken kann. Und darum geht es doch im Kern oder? Je nachdem in welcher Branche das Unternehmen tätig ist benötigt der Unternehmer viel oder wenig Umsatz um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Auch die fixe Betrachtung allein stehender Zahlen ist nicht zielführend. Wenn ich mehr als 80% meiner Umsätze verliere bekomme ich Hilfe. Darunter nicht??? Wer dann noch weiß, dass nicht wenige Unternehmen schon bei einem geringfügigen Umsatzrückgang in den roten Zahlen sind der weiß, was bei einem 70% Umsatzrückgang passiert. Die meisten Unternehmen müssen an Ihre Reserven. Und die Frage ist: Müssen für derartige nicht vorhersehbare drastische Maßnahmen Reserven eingestellt werden? Und werden Unternehmen jetzt bevorzugt die überhaupt keine Reserven haben? Mir stellen sich immer mehr Fragen.

Anbei eine stark vereinfachte Darstellung von Zahlen um grob erkenntlich zu machen was hier passiert.

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Gedankenspiele/Lösungsansätze:

Mir kommt hier bspw. die Idee Branchen- und personenspezifische Gruppen zu definieren. Die Finanzverwaltung hat alle Daten die sie dazu braucht. Sie kann die Werte der einzelnen Gruppen bspw. mitteln. Der Weg der „goldenen Mitte“ ist immer ein Weg wenn Zeit knapp ist.

Es ist differenzierter vorzugehen und es ist auch mal Arbeit notwendig um hier solidarisch und respektvoll den Unternehmen entgegenzutreten.

Die Wahl der Unternehmensform ist bspw. ein wichtiges Kriterium. Wir müssen bspw. unterscheiden zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften.

Bei einer GmbH (Kapitalgesellschaft) ist das GF Gehalt in den Personalkosten enthalten. Die GmbH wird mit im Mittel 30% besteuert. Der dann noch übrig bleibende Gewinn wird entweder an die Eigentümer ausgeschüttet oder teilweise ausgeschüttet oder kpl. in die Rücklagen (im Eigenkapital) eingestellt. Das sind die oben angesprochenen Reserven. Die bestimmt das unternehmen selbst. Der nicht ausgeschüttete Gewinn in den Rücklagen wurde somit zu ca. 30% versteuert. Wenn ein Gewinn ausgeschüttet wird ist dieser bei den Eigentümern der GmbH der Einkommenssteuer zu unterwerfen.

Ja es wird komplex aber es ist halt auch komplex. Selbst erfahrene Betriebswissenschaftler sind nicht in der Lage diese Steuerlast darzustellen und zu berechnen. Es ist ein erschreckendes Bild unserer Gesellschaft.

 

Man soll nicht immer nur meckern man soll auch Lösungen bringen.

Welche Lösungsansätze hätte man finden können?

Kennziffer 1:

Eine branchenspezifische Betrachtung hätte durchaus Sinn gemacht. Je nach Branche lassen sich leicht Mittelwerte hinsichtlich Umsatzrenditen errechnen. In der Gastronomie findet man hier schnell den Wert 10-15%.

Wir müssen wissen das 75% vom Umsatz bei sehr kostenintensiven Betrieben (bspw. dem Einzelhandel) dazu führen, dass eine viel zu hohe Summe ausbezahlt wird. Die Umsatzrendite liegt hier oftmals im niedrigen einstelligen Bereich. Ein Unternehmensberater hingegen welcher sich bspw. auf die Veranstaltungsbranche spezialisiert hat kann nur wenige Kosten bilanziell absetzen. Er vermarktet sein Wissen wie der Einzelhändler seine eingekauften Lebensmittel. Nur mit dem entscheidenden Unterschied das der Einzelhändler die eingekauften Lebensmittel steuerlich absetzen kann. Der Unternehmensberater kann sein über viele Jahre lang erworbenes Wissen steuerlich eben nicht absetzen. Denken Sie darüber weiter nach und stellen Sie ggf. selber fest wer profitiert und wer nicht.

Fazit: Die Branchen sind in die Bewertung mit einzubeziehen

Kennziffer 2:

Jeder Unternehmer sollte seine monatlichen Lebenserhaltungskosten kennen. Die Grundlage hierzu bilden seine Kontoauszüge. Die Kunst ist es nun sämtliche für den Lebenserhalt notwendige Kosten auf den einzelnen Monat zu schlüsseln. Jahresversicherungsbeträge müssen bspw. durch 12 dividiert werden und die Neuanschaffung eines KFZ sollte anhand eines monatlichen Abschreibungsbetrages definiert werden. Wenn der Unternehmer seine Kosten kennt ist er in der Lage (es tun leider die wenigsten) seine Unternehmensform bestimmen zu können. Jeder Unternehmer selber kann seine Steuern „steuern“. Das ist möglich und sinnvoll. Die wenigsten tun es und es gibt nicht wenige Unternehmer die Ihre Lebenserhaltungskosten nicht kennen und „in den Tag hinein leben“.

Es stellt sich jedoch auch die mitunter wichtige Frage wie viel Kosten billigt man dem Unternehmer eigentlich zu? Muss man hier unterscheiden zwischen einem Jungunternehmer und einem renommierten Unternehmer welcher sich über viele Jahre hinweg einen hohen Lebensstandard (!) erarbeitet hat?

Ja man muss hier unterscheiden. DENN: Durch die stetige Ansammlung von Rücklagen lässt ein erfolgreich agierender Unternehmer sein Vermögen arbeiten. Es ist wichtig das Geld für sich arbeiten zu lassen. Dies wissen wir Aktionäre bspw. Wichtig ist auch hier den Begriff „arbeiten“ zu verstehen. Denn es ist de facto Arbeit. Das Geld vermehrt sich nicht von alleine.

Gerade Jungunternehmer (Start-Up Unternehmen) benötigen zwingend zu Beginn Unterstützung um einen erfolgreichen Aufbau hinzubekommen.

Fazit: Die Lebenserhaltungskosten sind zu mitteln und es sind verschiedene Gruppen zu bilden (Jungunternehmer, erfahrener Unternehmer, Branche und Tätigkeit etc.)

Kennziffer 3:

Wenn die Bundesregierung ein Unternehmen zwingt den Beruf nicht mehr ausüben zu dürfen (Künstler, Veranstaltungstechniker, Kosmetikerin etc.) muss die Bundesregierung erkennen und wertschätzen das im Unternehmen bestimmte Fixkostenblöcke vorliegen welcher sich der Unternehmer nicht so einfach entledigen kann.

Beispiel: Jeder Unternehmer wird sich i.d.R. absichern. Er schließt bspw. eine Berufshaftpflichtversicherung ab welche je nach Risikograd der Ausübung des Berufes ganz schön teuer sein kann. Muss der Unternehmer nun die Kosten weiterhin tragen sind diese Kosten meiner Meinung nach uneingeschränkt von der Bundesregierung dem Unternehmen zu erstatten.

Gleiches gilt für Investitionen (Anschaffungen) welche das Unternehmen in einem Schließungszeitraum nicht nutzen kann. Nehmen wir eine Kosmetikern welche sich Equipment angeschafft hat um Ihre Kunden behandeln zu können. Wenn nun Ihr Unternehmen für bspw. 3 Monate von der Bundesregierung geschlossen wird und der Vermögensgegenstand (Kosmetikgerät) über 5 Jahre abgeschrieben wird sollte der Abschreibungsbetrag in Höhe von 3 Monaten von der Bundesregierung erstattet werden. Da ein Verschleiß hier nicht vorliegt kann man sich auch in der goldenen Mitte treffen.

Bei einer Gastronomie fallen bspw. die durchaus hohen Kosten für den Wareneinsatz und das Personal weg. Bedenken muss man im Zuge der Personalkosten bspw. das genau dieses Personal je nach Dauer der Schließung dem Unternehmer nicht mehr zur Verfügung stehen wird.

Nehmen wir als Beispiel hier die Veranstaltungstechniker die nicht viel verdienen aber zwingend benötigt werden um ein Event erfolgreich auszurichten. Nicht wenige Veranstaltungstechniker haben zwischenzeitlich Ihren so sehr geliebten Job aufgegeben. Warum? Weil Sie Ihre Familie nicht mehr ernähren können. Sie leben knapp am Existenzminimum. Viele Unternehmen haben zusätzlich für einen gewissen Zeitraum die vollen Gehälter bezahlt aber auf Dauer ist das nicht machbar denn dann vernichtet man ja auch die „MACHER“. Da den Veranstaltungstechnikern bisher nie ein Zeitpunkt genannt wurde an welchem wieder geöffnet wird ist hier eine „UNBEKANNTE“. Das ist Gift für jedes Unternehmen und das weiß jeder strukturiert denkende Mensch. Was ist also nun passiert? Da die „UNBEKANNTE“ mittlerweile kurz vor einem dauerhaften (> 12 Monate) Zeitraum steht sind viele der Veranstaltungstechniker in neue Aufgaben gewechselt. Ist es so einfach diese erfahrenen Veranstaltungstechniker zu ersetzen? Nein das ist es nicht und genau das sind die Unternehmens- Marktwerte die eben nicht in einer Bilanz ausgewiesen werden können aber dafür Sorge tragen das ein Vielfaches am Buchwert bei einem etwaigen Verkauf des Unternehmens bezahlt werden. Das ist die Arbeit (das Herz) des Unternehmens was in dieser Krise vollkommen vergessen wurde. Weil man genau diese Werte nirgendwo sehen kann. Hier entsteht der große wirtschaftliche Verlust den keiner sieht! An dieser Stelle werden Marktwerte vernichtet ohne erkennbar zu sein. Und welche Unternehmen trifft es eigentlich da i.d.R.? Das ist in Deutschland dann auch noch unser „gesunder“ Mittelstand. Nun gesund ist er jetzt nicht mehr. Er ist „KRANK“ geworden. Nicht aufgrund des eigenen Verschuldens. Nein eher aus dem Grund, dass die Arbeit mit viel Herz nicht gleichgesinnt für diese Unternehmen jetzt gemacht wurde. Pauschal bedeutet hier für mich eine desaströse Zerstörung dessen was über viele Jahrzehnte mühevoll aufgebaut wurde und uns den Reichtum beschert hat den wir heute haben. Es ist mitunter der gesunde Mittelstand der jahrzehntelang hart gearbeitet hat und i.d.R. brav seine Steuern (extrem hoch im Weltvergleich) bezahlt hat. Er hat uns diesen Wohlstand erst ermöglicht. Es gibt auch Profiteure der Krise. Die gibt es immer. Glücklich darf sich hier schätzen wer am Kapitalmarkt investiert ist. Insbesondere die großen US-amerikanischen und chinesischen Kapitalmarktgesellschaften haben ihren Marktwert in 2020 stark ausbauen können. Und genau diesen Unternehmen darf man eben nun nicht vorwerfen in Deutschland keine Steuern zu zahlen. Warum? Es ist legal wenn ein Unternehmen die Lücken in unserem komplexen Steuersystem ausfindig macht und diese nutzt. Ein neues einfaches pragmatisches Unternehmenssteuergesetz ist machbar. Und mit nur einem geringen attraktiven Steuersatz erzielt Deutschland Steuereinnahmen jenseits von Gut und Böse. Wo liegt nun das Problem? Sind wir zu bequem? Ist uns das zu viel Arbeit? Die Antwort scheint „JA“ zu lauten.

Warum wäre dies eine sinnvolle Regelung?

Nun wir wollen doch ein solidarisches respektvolles Miteinander oder etwa nicht? Der Lebensmittelhändler bspw. hat weiter geöffnet und profitiert sogar von der Krise. Ein Ausgleich derjeniger die leiden wäre doch nur solidarisch oder etwa nicht?

Muss ein erfolgreich langjährig am Mart agierender Veranstaltungstechniker seine ganzen Rücklagen (Ersparnisse!!!) aufbrauchen um erst Hilfe zu bekommen? Ein anderer Veranstaltungstechniker hat bspw. seine ganzen Gewinne immer ausgeschüttet oder ausgegeben für ein verschwenderisches Leben. Er leistet sich ein teures Haus, viele teure Dienstwagen. Muss ihm dann eher geholfen werden? Genau den Anschein macht es gerade. Nennen wir das Solidarität oder respektvollen Umgang? Wundern wir uns jetzt über eine Spaltung der Gesellschaft? Das darf uns nicht verwundern.

EINE LÖSUNG BITTE:

Erstattung 1:

Ein Unternehmen was schließen musste könnte seine ganzen Fixkosten der Bundesregierung in Rechnung stellen. Mit dem von der Bundesregierung erarbeiteten Konzept würde dann die Erstattung erfolgen.

Erstattung 2:

Neben den Fixkosten muss der Unternehmer leben. Die Kosten für seinen Lebensunterhalt sind ebenfalls zu erstatten. Auch hier greifen wieder oben beschriebene Mechanismen. Man wird es nicht jedem gerecht machen können. Ein Mittelwert ist eine gute Größe.

 

Bzgl. unseres doch verworrenen Steuersystems in Deutschland würde ich es auch hier begrüßen wenn wir Neues ausprobieren.

Gibt es bspw. Gedanken dazu einkommenssteuerrechtlich Dienstleistungen des Unternehmers selber (Unternehmer legt selbst Hand an) begünstigt zu versteuern. Und immer dann wenn ein Unternehmer an dem Punkt angekommen ist sein Wissen vermarkten zu können (Thematik: Vermittlung, Provision etc.) dann skaliert er. Diese skalierenden Einkommenseffekte könnten höher besteuert werden. Gerade zu Beginn sollte man steuerlich entlasten und unterstützen. An dieser Stelle sollte man fördern. Jeder Mensch hat Talente. Dies sind Schätze an Wissen und Fähigkeiten die wr uns gemeinsam zu Nutze machen sollten? Viel zu wenig wird getan Jungunternehmer zu fördern.